Häusliche Pflege in Quickborn
Wenn Alltagsaufgaben nicht mehr allein gelingen, springt die Grundpflege ein: Wir kommen regelmäßig vorbei und unterstützen bei allem, was am Morgen, am Abend und rund um den Tag anfällt – finanziert über die Pflegekasse.

Was dazugehört
Abgrenzung zur Behandlungspflege
Die Grundpflege richtet sich nach dem Alltag: Sie wird über die Pflegekasse nach SGB XI finanziert und braucht keine ärztliche Verordnung. Behandlungspflege dagegen umfasst medizinische Maßnahmen wie Injektionen oder Wundversorgung, die der Arzt nach SGB V verordnet. Beides kann nebeneinander laufen und ergänzt sich gut.
Pflegesachleistung nach § 36 und Pflegegeld
Über die Pflegesachleistung nach § 36 SGB XI zahlt die Pflegekasse die Einsätze der Pflegefachkraft, abgestuft nach Ihrem Pflegegrad. Sie können die Sachleistung auch mit Pflegegeld kombinieren: Nehmen Sie zum Beispiel einen Teil der Sachleistung in Anspruch, bleibt der Rest als Pflegegeld übrig. Obendrauf steht – in jedem Pflegegrad ab Pflegegrad 1 – der Entlastungsbetrag nach § 45b für haushaltsnahe Hilfe.
Wir entlasten auch Angehörige
Viele Menschen werden zu Hause von Angehörigen gepflegt. Wir übernehmen genau die Einsätze, die am meisten Kraft kosten – etwa die Morgentoilette oder die Abendroutine – und zeigen der Familie, wo es sonst noch Entlastung gibt. So bleibt Raum für das, was Angehörige gern selbst tun möchten.
Sorgfalt, die man belegen kann
Vertrauen braucht Belege: Im September 2026 hat uns der Medizinische Dienst nach den neuen Regeln geprüft – das Ergebnis war durchgängig die Bestnote A. Dieselbe Sorgfalt können Sie auch bei der Grundpflege in Quickborn erwarten.
Wenn es schnell gehen muss
Wird jemand aus dem Krankenhaus entlassen und die Alltagsversorgung muss sofort stehen, übernehmen wir die Aufnahme auf Wunsch direkt in der Klinik – auch am Wochenende, damit zu Hause nichts ins Wanken gerät.
Rund um die Uhr erreichbar unter 04106-640 76 48.
Häufige Fragen zur Grundpflege
Sprechen wir über Ihren Pflegealltag in Quickborn.
Wir beraten Sie unverbindlich – telefonisch rund um die Uhr oder persönlich bei Ihnen zu Hause.