Pflegeberatung § 7a SGB XI

Pflegeberatung nach § 7a SGB XI: Hilfe bei Pflegegrad, Begutachtung und Widerspruch

Eine gute Pflegeberatung schafft Klarheit, wenn Pflegebedürftigkeit plötzlich zum Thema wird oder der Alltag zu Hause nicht mehr rund läuft. Wir von NordaCare sind zertifiziert für die Pflegeberatung nach § 7a SGB XI und begleiten Sie und Ihre Angehörigen vom ersten Antrag über die Begutachtung bis zum passenden Versorgungsplan. Persönlich, verständlich und auf Wunsch bei Ihnen zu Hause.

Was ist Pflegeberatung nach § 7a SGB XI?

Die Pflegeberatung nach § 7a SGB XI ist ein gesetzlicher Anspruch. Er gilt für alle, die Leistungen der Pflegeversicherung beziehen oder beantragt haben. Ziel ist, die Hilfe zu finden, die wirklich zu Ihrer Situation passt, und sie sinnvoll zu verbinden.

Für Versicherte ist diese Pflegeberatung kostenlos, die Kosten trägt die Pflegekasse. Das Gespräch findet auf Wunsch bei Ihnen zu Hause statt. Angehörige können Sie ebenfalls dazuholen, wenn Sie das möchten.

Nach einem Erstantrag auf Pflegeleistungen muss Ihnen die Pflegekasse innerhalb von zwei Wochen einen Beratungstermin anbieten oder einen Beratungsgutschein ausstellen (§ 7b SGB XI). Mit diesem Gutschein können Sie sich auch bei einer zertifizierten Beratungsstelle Ihrer Wahl beraten lassen.

Der Versorgungsplan: Ihr persönlicher Fahrplan

Kern der Pflegeberatung ist ein individueller Versorgungsplan. Darin halten wir gemeinsam fest:

  • welcher Hilfebedarf besteht,
  • welche Leistungen von Pflegekasse, Krankenkasse oder anderen Stellen in Frage kommen,
  • wer welche Aufgabe übernimmt, auch in der Familie,
  • welche nächsten Schritte anstehen.

So behalten Sie den Überblick, statt sich durch Formulare und Zuständigkeiten zu kämpfen. Welche Leistungen der Pflegedienst danach konkret im Alltag übernimmt, etwa bei der Körperpflege, lesen Sie auf unserer Seite zur Grundpflege.

Hilfe beim Pflegegrad: Antrag und Fristen der Pflegekasse

Der Weg zu Pflegeleistungen beginnt mit einem Antrag bei der Pflegekasse. Ein formloser Antrag genügt, ein Anruf oder kurzes Schreiben reicht für den Anfang. Danach beauftragt die Pflegekasse den Medizinischen Dienst (MD) mit der Begutachtung.

Für die Pflegekasse gelten feste Fristen:

  • Über den Antrag muss sie innerhalb von 25 Arbeitstagen entscheiden (§ 18c SGB XI).
  • Hält sie die Frist nicht ein und hat sie die Verzögerung zu vertreten, zahlt sie 70 € je angefangene Woche der Verzögerung.
  • In besonderen Lagen gelten verkürzte Fristen, etwa 5 Arbeitstage, wenn Sie im Krankenhaus oder in der Reha sind und danach weiter versorgt werden müssen, sowie im Hospiz oder in der ambulanten Palliativversorgung.

Wie der Antrag vor Ort in Quickborn abläuft, beschreiben wir auf der Seite Pflegegrad beantragen in Quickborn.

Die Pflegegrade 1 bis 5 und ihre Punkte

Der Pflegegrad richtet sich nicht nach einer Diagnose, sondern danach, wie selbstständig ein Mensch im Alltag noch ist. Der MD vergibt dafür Punkte von 0 bis 100.

PflegegradGesamtpunkteBeeinträchtigung der Selbstständigkeit
Pflegegrad 112,5 bis unter 27gering
Pflegegrad 227 bis unter 47,5erheblich
Pflegegrad 347,5 bis unter 70schwer
Pflegegrad 470 bis unter 90schwerste
Pflegegrad 590 bis 100schwerste, mit besonderen Anforderungen an die Versorgung

Auch Pflegegrad 1 lohnt sich: Es gibt zwar kein Pflegegeld und keine Pflegesachleistung, aber unter anderem den Entlastungsbetrag von bis zu 131 € im Monat, Pflegeberatung, Pflegehilfsmittel und einen Zuschuss zur Anpassung der Wohnung. Mehr dazu im Beitrag Hilfe bei Pflegegrad 1.

Begutachtung durch den Medizinischen Dienst: Ablauf und 6 Module

Die Begutachtung findet grundsätzlich bei Ihnen zu Hause statt. Eine Gutachterin oder ein Gutachter des MD schaut sich an, was der pflegebedürftige Mensch noch selbst kann und wobei er Hilfe braucht. Bewertet werden sechs Lebensbereiche, die Module, mit unterschiedlichem Gewicht:

ModulBereichGewichtung
1Mobilität10 %
2Kognitive und kommunikative Fähigkeiten15 % (zusammen mit Modul 3, der höhere Wert zählt)
3Verhaltensweisen und psychische Problemlagen(siehe Modul 2)
4Selbstversorgung40 %
5Umgang mit krankheits- und therapiebedingten Anforderungen20 %
6Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte15 %

Die Selbstversorgung, also etwa Waschen, Anziehen, Essen und Trinken, hat das größte Gewicht. Gedächtnisprobleme, Orientierungsschwierigkeiten oder Unruhe fließen über die Module 2 und 3 ein. Das ist zum Beispiel bei Demenz wichtig.

So bereiten Sie die Begutachtung vor

  • Notieren Sie einige Tage lang, wobei Hilfe nötig ist und wie lange sie dauert (Pflegetagebuch).
  • Legen Sie Arztberichte, Krankenhausbriefe und eine aktuelle Medikamentenliste bereit.
  • Bitten Sie eine vertraute Person, beim Termin dabei zu sein.
  • Schildern Sie den Alltag ehrlich, auch an schlechten Tagen. Viele Betroffene zeigen sich beim Besuch von ihrer besten Seite und wirken selbstständiger, als sie sind.

Auf Wunsch gehen wir die Vorbereitung im Rahmen der Pflegeberatung gemeinsam mit Ihnen durch.

Widerspruch gegen den Pflegegrad

Wenn der Bescheid nicht zu Ihrem tatsächlichen Hilfebedarf passt, können Sie Widerspruch einlegen. Das gilt auch, wenn ein Pflegegrad abgelehnt oder bei einer erneuten Begutachtung herabgestuft wurde.

Wichtig sind diese Punkte:

  • Frist: einen Monat ab Zugang des Bescheids. Fehlt im Bescheid die Rechtsbehelfsbelehrung, verlängert sich die Frist auf ein Jahr.
  • Form: schriftlich, zum Beispiel per Brief. Eine einfache E-Mail reicht nicht.
  • Gutachten: Fordern Sie das MD-Gutachten bei der Pflegekasse an. Erst damit sehen Sie, wie die Punkte zustande gekommen sind und wo etwas fehlt.

Ein Widerspruch kann zunächst kurz sein und fristwahrend eingelegt werden. Die Begründung lässt sich nachreichen, wenn das Gutachten vorliegt. Bei der Einschätzung, an welchen Stellen das Gutachten vom Alltag abweicht, unterstützen wir Sie. Eine Rechtsberatung im Einzelfall ersetzt das nicht.

Höherstufung und Herabstufung des Pflegegrads

Pflegebedarf verändert sich. Wenn sich der Zustand verschlechtert hat, etwa nach einem Sturz oder einem Krankenhausaufenthalt, können Sie eine Höherstufung beantragen. Dafür genügt ein formloser Antrag bei der Pflegekasse. Es folgt eine neue Begutachtung durch den MD.

Bedenken Sie: Bei jeder neuen Begutachtung wird die gesamte Situation neu bewertet. Das Ergebnis kann daher auch anders ausfallen als erhofft. Eine gute Vorbereitung ist deshalb genauso wichtig wie beim ersten Antrag.

Wird der Pflegegrad herabgestuft, prüfen Sie den Bescheid sorgfältig. Auch hier können Sie innerhalb der Frist Widerspruch einlegen.

Beratungseinsatz nach § 37 Abs. 3 SGB XI

Wer ausschließlich Pflegegeld bezieht und von Angehörigen gepflegt wird, muss regelmäßig einen Beratungseinsatz abrufen. Dieser Besuch soll die Qualität der häuslichen Pflege sichern und pflegende Angehörige unterstützen.

SituationRhythmus
Nur Pflegegeld, Pflegegrad 2 und 3Pflicht, halbjährlich
Nur Pflegegeld, Pflegegrad 4 und 5Pflicht halbjährlich, freiwillig auch vierteljährlich
Pflegegrad 1freiwillig, halbjährlich
Bezug von Pflegesachleistungfreiwillig, halbjährlich

Die erste Beratung findet zu Hause statt. Bis zum 31.03.2027 kann auf Wunsch jede zweite Beratung per Video erfolgen. Wird der Beratungseinsatz nicht abgerufen, kann die Pflegekasse das Pflegegeld kürzen oder ganz entziehen. Den Beratungseinsatz führen wir für Sie durch, auch im Raum Quickborn: siehe Pflegeberatung in Quickborn.

Wer Pflegegeld und Pflegesachleistung kombinieren möchte, findet die Grundlagen im Beitrag Pflegegeld mit Sachleistungen kombinieren.

Warum NordaCare für Ihre Pflegeberatung

  • Geprüfte Qualität: Der Medizinische Dienst hat uns am 1. und 2. September 2026 geprüft. Ergebnis: Bewertung „A“, die Bestnote nach den seit 1. Juli 2026 geltenden Regeln.
  • Zertifizierte Pflegeberatung nach § 7a SGB XI, Mitglied im bpa (Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e. V.).
  • Erfahrung: Über 30 Jahre Pflegeerfahrung in unserer Leitung.
  • Erreichbar: Telefonisch rund um die Uhr, außerhalb der Bürozeiten per Rufumleitung. Bei uns meldet sich ein Mensch, kein Anrufbeantworter und keine Warteschleife.
  • Verständigung: Beratung auf Deutsch, Türkisch, Englisch, Arabisch und etwas Spanisch.
  • In Ihrer Nähe: Quickborn mit Quickborn-Heide und Rhen, Norderstedt, Ellerau, Hasloh, Bönningstedt und Henstedt-Ulzburg.

Eine neutrale Anlaufstelle ist außerdem der Pflegestützpunkt Kreis Pinneberg, Heinrich-Christiansen-Str. 45, 25421 Pinneberg, Telefon 04101 55 54 64.

Häufige Fragen zur Pflegeberatung

Ist die Pflegeberatung kostenlos?

Ja. Die Pflegeberatung nach § 7a SGB XI ist für Versicherte kostenlos, die Kosten trägt die Pflegekasse. Anspruch haben alle, die Leistungen der Pflegeversicherung beziehen oder beantragt haben.

Was ist eine Pflegekasse?

Die Pflegekasse ist der Träger der gesetzlichen Pflegeversicherung. Sie gehört zu Ihrer Krankenkasse. Dort stellen Sie den Antrag auf einen Pflegegrad, und von dort erhalten Sie Leistungen wie Pflegegeld oder Pflegesachleistung.

Wie bekomme ich Hilfe bei der Beantragung eines Pflegegrads?

Rufen Sie uns an oder nutzen Sie das Kontaktformular. In einer Pflegeberatung klären wir, ob ein Antrag sinnvoll ist, und bereiten die Begutachtung gemeinsam vor. Einen Überblick gibt auch der Beitrag Pflegegrad beantragen.

Wie lange dauert es bis zum Bescheid?

Die Pflegekasse muss innerhalb von 25 Arbeitstagen entscheiden. In bestimmten Situationen, etwa im Krankenhaus mit anschließendem Versorgungsbedarf, gelten kürzere Fristen.

Wie lege ich Widerspruch gegen den Pflegegrad ein?

Schriftlich, zum Beispiel per Brief (eine einfache E-Mail reicht nicht), an die Pflegekasse, innerhalb eines Monats nach Zugang des Bescheids. Fordern Sie zusätzlich das MD-Gutachten an, um die Begründung darauf zu stützen.

Was passiert, wenn ich den Beratungseinsatz nach § 37 Abs. 3 nicht abrufe?

Bei reinem Pflegegeldbezug ist der Beratungseinsatz Pflicht. Wird er nicht abgerufen, kann die Pflegekasse das Pflegegeld kürzen oder entziehen.

Wie finde ich einen guten Pflegedienst?

Achten Sie auf ein persönliches Erstgespräch zu Hause, feste Ansprechpartner, gute Erreichbarkeit und transparente Verträge. Auch die Prüfergebnisse des Medizinischen Dienstes geben Orientierung. Weitere Kriterien finden Sie im Beitrag Seriöse Pflegedienste erkennen.

Kann ich Angehörige zur Beratung mitbringen?

Ja, auf Wunsch beziehen wir Angehörige ein. Gerade wenn mehrere Familienmitglieder die Pflege teilen, ist ein gemeinsames Gespräch sinnvoll.

Lassen Sie sich jetzt beraten

Ob erster Antrag, anstehende Begutachtung, Widerspruch oder Beratungseinsatz: Sprechen Sie mit uns. Wir nehmen uns Zeit und erklären Ihnen in Ruhe, welche Schritte sinnvoll sind.