Häufige Fragen zur Pflegeberatung
Ist die Pflegeberatung kostenlos?
Ja. Die Pflegeberatung nach § 7a SGB XI ist für Versicherte kostenlos, die Kosten trägt die Pflegekasse. Anspruch haben alle, die Leistungen der Pflegeversicherung beziehen oder beantragt haben.
Was ist eine Pflegekasse?
Die Pflegekasse ist der Träger der gesetzlichen Pflegeversicherung. Sie gehört zu Ihrer Krankenkasse. Dort stellen Sie den Antrag auf einen Pflegegrad, und von dort erhalten Sie Leistungen wie Pflegegeld oder Pflegesachleistung.
Wie bekomme ich Hilfe bei der Beantragung eines Pflegegrads?
Rufen Sie uns an oder nutzen Sie das Kontaktformular. In einer Pflegeberatung klären wir, ob ein Antrag sinnvoll ist, und bereiten die Begutachtung gemeinsam vor. Einen Überblick gibt auch der Beitrag Pflegegrad beantragen.
Wie lange dauert es bis zum Bescheid?
Die Pflegekasse muss innerhalb von 25 Arbeitstagen entscheiden. In bestimmten Situationen, etwa im Krankenhaus mit anschließendem Versorgungsbedarf, gelten kürzere Fristen.
Wie lege ich Widerspruch gegen den Pflegegrad ein?
Schriftlich, zum Beispiel per Brief (eine einfache E-Mail reicht nicht), an die Pflegekasse, innerhalb eines Monats nach Zugang des Bescheids. Fordern Sie zusätzlich das MD-Gutachten an, um die Begründung darauf zu stützen.
Was passiert, wenn ich den Beratungseinsatz nach § 37 Abs. 3 nicht abrufe?
Bei reinem Pflegegeldbezug ist der Beratungseinsatz Pflicht. Wird er nicht abgerufen, kann die Pflegekasse das Pflegegeld kürzen oder entziehen.
Wie finde ich einen guten Pflegedienst?
Achten Sie auf ein persönliches Erstgespräch zu Hause, feste Ansprechpartner, gute Erreichbarkeit und transparente Verträge. Auch die Prüfergebnisse des Medizinischen Dienstes geben Orientierung. Weitere Kriterien finden Sie im Beitrag Seriöse Pflegedienste erkennen.
Kann ich Angehörige zur Beratung mitbringen?
Ja, auf Wunsch beziehen wir Angehörige ein. Gerade wenn mehrere Familienmitglieder die Pflege teilen, ist ein gemeinsames Gespräch sinnvoll.