Beratung nach § 7a & § 37 Abs. 3

Pflegeberatung in Quickborn

Wer sich erstmals mit dem Thema Pflege auseinandersetzt, stößt schnell auf Begriffe wie § 7a oder § 37 Abs. 3 – wir erklären, was dahintersteckt, und übernehmen beide Beratungen persönlich bei Ihnen zu Hause.

Pflegeberaterin im Beratungsgespräch mit einer Familie zu Hause

Kostenlos für Sie

Die Pflegeberatung nach § 7a SGB XI ist staatlich anerkannt und kostet Sie nichts. Sie gibt Orientierung: beim Pflegegrad-Antrag, bei Fragen zu Leistungen oder wenn ein Bescheid ungünstig ausgefallen ist.

Die Pflichtberatung nach § 37 Abs. 3

Wer Pflegegeld bezieht, muss diese Beratung in Anspruch nehmen – die Pflegekasse verlangt dazu einen Nachweis in regelmäßigen Abständen. Diesen Beratungseinsatz übernehmen wir: Wir kommen zu Ihnen, sehen uns die Situation vor Ort an und bestätigen der Kasse die fachgerechte Versorgung.

Wobei wir konkret helfen

Antrag auf Pflegegrad
Vorbereitung auf die Begutachtung durch den Medizinischen Dienst
Hilfsmittel und deren Beantragung
Entlastungsangebote, zum Beispiel der Entlastungsbetrag nach § 45b

Die Beratung findet bei Ihnen zu Hause statt

Beide Beratungen machen wir persönlich in Ihrem Zuhause – ohne Behördenflur und ohne Zeitdruck. Sie zeigen uns Ihren Alltag, wir beantworten Ihre Fragen und legen die nächsten Schritte gemeinsam mit Ihnen fest.

Ein Rückendeckung mit Bestnote

Der Medizinische Dienst hat unsere Arbeit im September 2026 geprüft und mit der Bestnote A bewertet. Für Beratungen, die Sie gegenüber der Pflegekasse belegen müssen, ist dieses Qualitätsurteil ein gutes Standbein.

Wenn es schnell gehen muss

Steht ein Beratungseinsatz nach § 37 Abs. 3 kurzfristig an, etwa nach einer Klinikaufnahme? Rufen Sie uns an, wir legen kurzfristig einen Termin bei Ihnen zu Hause fest.

Rund um die Uhr erreichbar unter 04106-640 76 48.

Fragen zur Pflegeberatung

Vereinbaren wir einen Beratungstermin in Quickborn.

Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns – wir kommen zu Ihnen und klären Ihre Situation.