Behandlungspflege SGB V

Behandlungspflege zu Hause: Medikamente, Injektionen und Wundversorgung

Behandlungspflege bedeutet: Medizinische Aufgaben, die Ihr Arzt verordnet, übernimmt eine examinierte Pflegekraft bei Ihnen zu Hause. Dazu gehören zum Beispiel die Medikamentengabe, Injektionen, das Anziehen von Kompressionsstrümpfen und die Wundversorgung. Auf dieser Seite erfahren Sie, was dazugehört, wie Sie eine Verordnung bekommen und welche Kosten auf Sie zukommen.

Behandlungspflege: Was ist das?

Behandlungspflege ist ein Teil der häuslichen Krankenpflege nach § 37 SGB V. Gemeint sind Maßnahmen, die eine ärztliche Behandlung unterstützen und sichern. Der Arzt legt fest, was nötig ist. Die Pflegekraft führt es aus, beobachtet den Verlauf und hält engen Kontakt zur Praxis.

Wichtig ist der Unterschied zur Grundpflege: Bei der Grundpflege geht es um Hilfe bei Körperpflege, Anziehen oder Essen, sie wird in der Regel über die Pflegekasse abgerechnet. Mehr dazu lesen Sie auf unserer Seite zur Grundpflege. Die Behandlungspflege dagegen ist medizinisch und wird von der Krankenkasse bezahlt.

Sie können Behandlungspflege auch dann bekommen, wenn Sie bereits einen Pflegegrad haben. Beide Leistungen laufen nebeneinander.

Behandlungspflege: Was gehört dazu?

Welche Maßnahmen verordnet werden dürfen, ist für die Krankenkassen einheitlich geregelt. Bei NordaCare übernehmen wir unter anderem:

  • Verabreichen von Medikamenten (Tabletten, Tropfen und andere Darreichungsformen nach ärztlicher Anordnung)
  • Injektionen
  • An- und Ausziehen von Kompressionsstrümpfen
  • Anlegen von Kompressionsverbänden
  • moderne Wundbehandlung, unser Spezialgebiet

Ob wir eine bestimmte weitere Maßnahme übernehmen können, klären wir gern im persönlichen Gespräch.

Seit 2026: mehr Mitsprache für Pflegefachpersonen

Seit dem 1. Januar 2026 gilt das „Gesetz zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege“. Dadurch dürfen Pflegefachpersonen im Rahmen der ärztlichen Verordnung über Häufigkeit und Dauer der Behandlungspflege mitbestimmen. Für Sie heißt das: Die Versorgung kann sich besser an Ihren tatsächlichen Bedarf anpassen.

Medikamentengabe durch den Pflegedienst

Viele Menschen nehmen täglich mehrere Medikamente. Wer dabei unsicher ist, schlecht sieht oder Dosierungen leicht verwechselt, kann sich die Medikamente vom Pflegedienst geben lassen. Das gilt auch für die einfache Tablettengabe. Voraussetzung ist eine ärztliche Verordnung und dass niemand in Ihrem Haushalt diese Aufgabe übernehmen kann.

Medikamentenmanagement: mehr als Tabletten reichen

Zu einem guten Medikamentenmanagement gehört, dass die richtigen Medikamente zur richtigen Zeit in der richtigen Menge eingenommen werden. Die Pflegekraft achtet außerdem auf Veränderungen, die auf Nebenwirkungen hindeuten können, und gibt solche Beobachtungen an den Arzt weiter. Jede Gabe wird bei uns in der Pflegesoftware MediFox dokumentiert.

Die R-Regel bei der Medikamentengabe

In der Pflege gibt es eine bekannte Merkhilfe für die sichere Medikamentengabe: die R-Regel. Je nach Lehrbuch wird sie als 6-R-, 8-R- oder 10-R-Regel geführt. Im Kern geht es immer um dieselben Fragen: richtiger Patient, richtiges Medikament, richtige Dosis, richtige Art der Verabreichung, richtiger Zeitpunkt und richtige Dokumentation. Die erweiterten Fassungen ergänzen weitere Punkte, etwa die richtige Aufbewahrung. Diese Sorgfalt ist für uns selbstverständlich.

Ausführlich erklären wir das Thema auch in unserem Ratgeber Medikamentengabe durch den ambulanten Pflegedienst.

Injektionen und Kompressionstherapie

Injektionen zu Hause

Manche Medikamente müssen gespritzt werden. Wenn Sie das nicht selbst können und niemand im Haushalt es übernimmt, kann der Arzt die Injektion als Behandlungspflege verordnen. Unsere examinierten Pflegekräfte verabreichen sie dann bei Ihnen zu Hause.

Kompressionsstrümpfe anziehen

Kompressionsstrümpfe sind eng und sitzen fest. Gerade mit steifen Gelenken, wenig Kraft in den Händen oder Rückenproblemen ist das Anziehen kaum allein zu schaffen. Das An- und Ausziehen ist verordnungsfähig, wenn Sie es nicht selbst können. Wir kommen dann morgens zum Anziehen und auf Wunsch abends zum Ausziehen.

Kompressionsverband anlegen

Ein Kompressionsverband muss mit dem richtigen Druck angelegt werden, sonst wirkt er nicht oder schnürt ein. Das gehört in fachkundige Hände. Wir legen ihn nach ärztlicher Anordnung an und achten dabei auf Haut und Durchblutung.

Wundversorgung zu Hause

Die moderne Wundbehandlung ist unser Spezialgebiet. Ob nach einer Operation, bei einem offenen Bein oder einem Druckgeschwür: Eine Wunde heilt besser, wenn sie regelmäßig und fachgerecht versorgt wird. Chronische Wunden brauchen eine spezialisierte Versorgung, denn sie heilen oft über Wochen oder Monate nur langsam.

Wie läuft die ambulante Wundversorgung ab?

  1. 01Ihr Arzt stellt eine Verordnung für die Wundversorgung aus.
  2. 02Wir besprechen mit Ihnen und auf Wunsch mit Ihren Angehörigen bei Ihnen zu Hause, wie die Versorgung abläuft.
  3. 03Die Pflegekraft versorgt die Wunde in den verordneten Abständen und beurteilt dabei den Heilungsverlauf.
  4. 04Den Zustand der Wunde dokumentieren wir in MediFox und stimmen uns eng mit dem behandelnden Arzt ab.

Moderne Verbandmaterialien und regelmäßige Schulungen für unser Team erhalten wir von unseren Partnern Wundex und n:aip.

Wenn Sie Wundversorgung in Quickborn suchen, finden Sie die Einzelheiten auf unserer Seite Wundversorgung in Quickborn.

Verordnung der häuslichen Krankenpflege: so kommen Sie an die Leistung

Ohne Verordnung zahlt die Krankenkasse keine Behandlungspflege. So gehen Sie vor:

Wer verordnet? Ihr Hausarzt oder Facharzt stellt die Verordnung für häusliche Krankenpflege aus. Werden Sie aus dem Krankenhaus entlassen, darf auch das Krankenhaus für bis zu 7 Tage verordnen. Was rund um die Entlassung zu beachten ist, lesen Sie auf unserer Seite Pflege nach dem Krankenhaus.

Einreichen bei der Krankenkasse: Die Verordnung muss zeitnah bei Ihrer Krankenkasse eingereicht werden. Wenn sie rechtzeitig vorliegt, übernimmt die Kasse die Kosten bis zu ihrer Entscheidung. Wir unterstützen Sie gern dabei.

Wann besteht kein Anspruch? Soweit eine Person in Ihrem Haushalt die Aufgabe übernehmen kann, zahlt die Krankenkasse nicht.

Welche Formen der häuslichen Krankenpflege gibt es?

FormWorum es gehtDauer
Sicherungspflege (§ 37 Abs. 2 SGB V)Behandlungspflege, um die ärztliche Behandlung zu sichern, auch mit Pflegegradso lange verordnet
Krankenhausvermeidungspflege (§ 37 Abs. 1 SGB V)Pflege zu Hause, wenn dadurch ein Krankenhausaufenthalt vermieden oder verkürzt wirdbis 4 Wochen je Krankheitsfall
Unterstützungspflege (§ 37 Abs. 1a SGB V)Grundpflege und Hauswirtschaft bei schwerer Krankheit oder nach Krankenhaus bzw. ambulanter Operation, nur ohne Pflegegrad 2 bis 5bis 4 Wochen

Stand: Oktober 2026

Kosten und Zuzahlung

Die Kosten der Behandlungspflege trägt die Krankenkasse. Ganz kostenlos ist sie für Erwachsene aber nicht: Ab 18 Jahren fällt eine gesetzliche Zuzahlung an.

BestandteilHöhe
Anteil an den Kosten10 %, nur für die ersten 28 Kalendertage im Kalenderjahr
Gebühr je Verordnung10 €

Stand: Oktober 2026

Ein Beispiel: Wer im Januar eine Verordnung für sechs Wochen erhält, zahlt 10 € für die Verordnung und 10 % der Kosten für die ersten 28 Tage. Für die restliche Zeit im selben Kalenderjahr fällt der prozentuale Anteil nicht mehr an.

Wer mit seinen Zuzahlungen insgesamt die Belastungsgrenze erreicht, kann sich bei der Krankenkasse befreien lassen. Fragen Sie dort nach, welche Grenze für Sie gilt.

Wir rechnen direkt mit Ihrer Krankenkasse ab. Die Zuzahlung wird gesondert berechnet. Eine Beratung im Einzelfall zu Ihren Ansprüchen ersetzt diese Übersicht nicht.

Warum NordaCare für Ihre Behandlungspflege

  • Geprüfte Qualität: Der Medizinische Dienst hat uns am 1. und 2. September 2026 geprüft. Ergebnis: „A“, die Bestnote nach den seit 1. Juli 2026 geltenden Regeln.
  • Fachkräfte: Die Behandlungspflege übernehmen examinierte Pflegekräfte, Sie haben feste, vertraute Ansprechpartner.
  • Abgestimmt mit Ihrem Arzt: Wir arbeiten in enger Absprache mit der Praxis.
  • Erreichbar: Am Telefon erreichen Sie rund um die Uhr einen Menschen, auch abends, am Wochenende und an Feiertagen. Einsätze gibt es auch an Sonn- und Feiertagen.
  • Verständigung: In unserem Team sprechen wir Deutsch, Türkisch, Englisch, Arabisch und etwas Spanisch.
  • In Ihrer Nähe: Wir versorgen Quickborn mit Quickborn-Heide und Rhen, Norderstedt, Ellerau, Hasloh, Bönningstedt und Henstedt-Ulzburg.

Häufige Fragen zur Behandlungspflege

Was kostet die Medikamentengabe durch einen Pflegedienst?

Mit ärztlicher Verordnung zahlt die Krankenkasse. Erwachsene leisten eine Zuzahlung von 10 € je Verordnung und 10 % der Kosten für die ersten 28 Kalendertage im Jahr. Ohne Verordnung ist die Medikamentengabe als private Leistung möglich.

Wie bekomme ich eine Verordnung für die Medikamentengabe?

Sprechen Sie Ihren Hausarzt oder Facharzt an. Er stellt die Verordnung für häusliche Krankenpflege aus, wenn Sie die Medikamente nicht sicher selbst einnehmen können und niemand im Haushalt helfen kann.

Was gehört zur Behandlungspflege?

Alle medizinischen Maßnahmen, die der Arzt verordnet und eine Pflegekraft ausführt. Bei uns sind das vor allem Medikamentengabe, Injektionen, Kompressionsstrümpfe, Kompressionsverbände und Wundversorgung.

Bekomme ich Behandlungspflege auch mit Pflegegrad?

Ja. Behandlungspflege zahlt die Krankenkasse, auch wenn Sie bereits einen Pflegegrad haben und Leistungen der Pflegekasse beziehen.

Wie läuft die ambulante Wundversorgung ab?

Nach der Verordnung besprechen wir die Versorgung bei Ihnen zu Hause. Dann versorgt eine Pflegekraft die Wunde in den verordneten Abständen, dokumentiert den Verlauf und hält Kontakt zum Arzt.

Kann das Krankenhaus die Behandlungspflege verordnen?

Ja, bei der Entlassung darf das Krankenhaus häusliche Krankenpflege für bis zu 7 Tage verordnen. Danach übernimmt Ihr Hausarzt oder Facharzt. Auf Wunsch nehmen wir Sie direkt in der Klinik auf, auch am Wochenende.

Kommt der Pflegedienst auch nachts?

Reguläre Nachteinsätze bieten wir nicht an. Nachts sind wir nur in Notfällen im Einsatz. Telefonisch sind wir aber rund um die Uhr erreichbar.

Behandlungspflege anfragen: Wir sind für Sie da

Sie haben eine Verordnung oder wissen noch nicht genau, was Sie brauchen? Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns. Wir besprechen alles in Ruhe, auf Wunsch bei Ihnen zu Hause.