Häufige Fragen zur Grundpflege
Was gehört zur Grundpflege?
Zur Grundpflege gehören Körperpflege, An- und Auskleiden, Hilfe beim Toilettengang, beim Essen und Trinken sowie bei der Bewegung in der Wohnung, etwa beim Aufstehen oder Zubettgehen.
Was ist der Unterschied zwischen Grundpflege und Behandlungspflege?
Grundpflege betrifft die alltägliche Versorgung und wird über die Pflegekasse bezahlt. Behandlungspflege umfasst medizinische Maßnahmen nach ärztlicher Verordnung und wird von der Krankenkasse bezahlt.
Was kostet Grundpflege durch einen Pflegedienst?
Die Kosten hängen von Art und Häufigkeit der Einsätze ab. Die Pflegekasse übernimmt je nach Pflegegrad bis zu 796 € (Pflegegrad 2) und bis zu 2.299 € (Pflegegrad 5) im Monat. Was darüber liegt, ist Eigenanteil. Vor Beginn erhalten Sie von uns eine klare Aufstellung.
Brauche ich einen Pflegegrad für die Grundpflege?
Für die Pflegesachleistung brauchen Sie mindestens Pflegegrad 2. Sie können Grundpflege auch privat bezahlen. Ohne Pflegegrad ist nach einer Krankenhausbehandlung unter Umständen eine befristete Übernahme durch die Krankenkasse möglich.
Kann ich Pflegedienst und Pflegegeld gleichzeitig bekommen?
Ja, über die Kombinationsleistung. Das Pflegegeld wird anteilig gekürzt, je nachdem, wie viel der Sachleistung Sie nutzen. Die Aufteilung gilt für sechs Monate.
Wie oft kommt der Pflegedienst?
So oft, wie Sie es brauchen und vereinbaren, zum Beispiel einmal morgens oder morgens und abends. Auch Einsätze an Sonn- und Feiertagen sind möglich.
Wie schnell kann die Grundpflege beginnen?
Das hängt von Ihrem Bedarf und unserer Planung ab. Rufen Sie uns an, dann klären wir das im Gespräch. Bei Bedarf nehmen wir Sie auf Wunsch schon in der Klinik auf, auch am Wochenende.
Können Angehörige bei der Pflege mitbestimmen?
Ja. Angehörige sind beim Erstgespräch willkommen, und wir stimmen uns laufend mit Ihnen und auf Wunsch mit Ihrer Familie ab.