Grundpflege SGB XI

Grundpflege zu Hause: Unterstützung bei der Körperpflege und im Alltag

Grundpflege ist die Hilfe bei allem, was Sie im Alltag für sich selbst tun: waschen, anziehen, essen, sich bewegen. Wenn das nicht mehr allein gelingt, übernimmt ein ambulanter Pflegedienst diese Aufgaben in Ihrer Wohnung, so dass Sie in Ihrem gewohnten Umfeld bleiben können. Auf dieser Seite erfahren Sie, was zur Grundpflege gehört, wie sie abläuft und was die Pflegekasse bezahlt.

Was ist Grundpflege? Eine einfache Definition

Unter Grundpflege versteht man die pflegerische Unterstützung bei den grundlegenden Verrichtungen des täglichen Lebens. Es geht also nicht um medizinische Maßnahmen, sondern um die Dinge, die jeder Mensch jeden Tag braucht, um sich wohlzufühlen und versorgt zu sein.

Im Gesetz heißt diese Leistung heute „körperbezogene Pflegemaßnahmen“. Sie ist Teil der Pflegesachleistung nach § 36 SGB XI und wird von der Pflegekasse bezahlt, wenn ein Pflegegrad von 2 bis 5 vorliegt. Der Begriff Grundpflege ist im Alltag aber weiterhin üblich, auch bei Ärzten, Kliniken und Pflegekassen.

Davon abzugrenzen ist die Behandlungspflege, also zum Beispiel Medikamentengabe, Injektionen oder Wundversorgung. Sie wird ärztlich verordnet und von der Krankenkasse bezahlt. Mehr dazu lesen Sie auf unserer Seite Behandlungspflege.

Leistungen der Grundpflege: Was gehört dazu?

Welche grundpflegerischen Tätigkeiten nötig sind, hängt von Ihrer persönlichen Situation ab. Typische Aufgaben in der ambulanten Pflege sind:

Körperpflege

  • Waschen am Waschbecken oder im Bett, Duschen oder Baden
  • Zahn- und Mundpflege, Pflege von Zahnprothesen
  • Haare waschen und kämmen, Rasieren
  • Hautpflege und Eincremen
  • Hilfe beim Toilettengang und Intimpflege, Versorgung bei Inkontinenz

Ankleiden, Bewegung und Ernährung

  • An- und Auskleiden, passende Kleidung für den Tag auswählen
  • Aufstehen und Zubettgehen, Umsetzen vom Bett in den Stuhl
  • Unterstützung beim Gehen innerhalb der Wohnung
  • Lagern im Bett, wenn Sie viel liegen müssen
  • Mundgerechtes Zubereiten von Mahlzeiten und Hilfe beim Essen und Trinken

Im Sprachgebrauch ist oft von „kleiner“ und „großer Grundpflege“ die Rede. Gemeint ist damit meist der Umfang: Bei der kleinen Grundpflege werden einzelne Körperbereiche gewaschen, bei der großen Grundpflege erfolgt die Ganzkörperwäsche oder das Duschen mit Ankleiden. Welche Variante Sie brauchen, besprechen wir im Erstgespräch.

Neben den körperbezogenen Pflegemaßnahmen umfasst die Pflegesachleistung auch pflegerische Betreuung, Hilfen bei der Haushaltsführung und pflegefachliche Anleitung. Zu Haushalt und Betreuung finden Sie eigene Seiten: Häusliche Unterstützung und Betreuung und Entlastung.

Ablauf der Grundpflege bei NordaCare

Wie läuft Grundpflege zu Hause ab? Bei uns in diesen Schritten:

  1. 01Erster Anruf: Sie schildern uns Ihre Situation. Wir sind telefonisch rund um die Uhr erreichbar, auch abends und am Wochenende.
  2. 02Persönliches Erstgespräch zu Hause: Wir lernen Sie und Ihre Angehörigen kennen, sehen uns die Wohnung an und besprechen, wobei Sie Hilfe brauchen und wobei nicht.
  3. 03Pflegevertrag und Kostenvoranschlag: Sie sehen vorher, welche Leistungen geplant sind und welcher Anteil von der Pflegekasse übernommen wird. Worauf Sie beim Vertrag achten sollten, erklärt unser Ratgeber Pflegevertrag ambulant prüfen.
  4. 04Start der Einsätze: Examinierte Pflegekräfte kommen zu den vereinbarten Zeiten. Sie haben feste, vertraute Ansprechpartner.
  5. 05Dokumentation und Abrechnung: Jeder Einsatz wird mit der Pflegesoftware MediFox dokumentiert. Wir rechnen direkt mit Ihrer Pflegekasse ab.
  6. 06Anpassung: Ändert sich Ihr Bedarf, passen wir die Leistungen gemeinsam an.

Tagesablauf in der ambulanten Pflege

Grundpflege richtet sich nach Ihrem Rhythmus, nicht umgekehrt. Ein häufiger Ablauf sieht so aus: Morgens hilft Ihnen die Pflegekraft beim Aufstehen, bei der Körperpflege und beim Anziehen, auf Wunsch auch beim Frühstück. Abends folgen Waschen, Umkleiden und Zubettgehen. Je nach Bedarf kommen weitere Einsätze am Mittag hinzu.

Beim Duschen achten wir besonders auf Sicherheit: rutschfeste Unterlage, Sitzgelegenheit, angenehme Wassertemperatur und ausreichend Zeit. Ihre Gewohnheiten, etwa ob Sie lieber morgens oder abends duschen, fließen in die Planung ein. Wir pflegen auch an Sonn- und Feiertagen. Nachts kommen wir nur in Notfällen, reguläre Nachteinsätze bieten wir nicht an.

Praktische Tipps für den Alltag finden Sie in unserem Leitfaden häusliche Grundpflege.

Grundpflege Kosten: Was zahlt die Pflegekasse?

Für die Grundpflege durch einen Pflegedienst zahlt die Pflegekasse die Pflegesachleistung nach § 36 SGB XI. Wer Angehörige selbst pflegt, kann stattdessen Pflegegeld nach § 37 SGB XI erhalten. Die Beträge pro Monat:

PflegegradPflegesachleistung (§ 36 SGB XI)Pflegegeld (§ 37 SGB XI)
Pflegegrad 2796 €347 €
Pflegegrad 31.497 €599 €
Pflegegrad 41.859 €800 €
Pflegegrad 52.299 €990 €

Stand: Oktober 2026. Die Beträge gelten unverändert seit 1. Januar 2025. Für 2027 plant der Gesetzgeber Änderungen; wir informieren Sie aktuell.

Bei Pflegegrad 1 gibt es weder Pflegesachleistung noch Pflegegeld. Hier kann der Entlastungsbetrag helfen, mehr dazu auf der Seite Häusliche Unterstützung. Wie Sie einen Pflegegrad bekommen, erklären wir unter Pflegeberatung.

Eigenanteil in der ambulanten Pflege

Die Pflegesachleistung ist ein Höchstbetrag. Liegen die Kosten für die vereinbarten Einsätze darüber, zahlen Sie die Differenz als Eigenanteil selbst oder über einen anderen Kostenträger, zum Beispiel das Sozialamt. Deshalb besprechen wir vor Beginn genau, welche Leistungen sinnvoll sind und was sie kosten. Eine Beispielrechnung finden Sie im Ratgeber Pflegekosten zu Hause berechnen.

Kombinationsleistung: Pflegedienst und Pflegegeld verbinden

Viele Familien teilen sich die Pflege: Der Pflegedienst übernimmt zum Beispiel die Körperpflege am Morgen, Angehörige kümmern sich um den Rest des Tages. Dafür gibt es die Kombinationsleistung nach § 38 SGB XI.

So funktioniert sie: Das Pflegegeld wird um den Prozentsatz gekürzt, den Sie von der Sachleistung verbrauchen. An die gewählte Aufteilung sind Sie sechs Monate gebunden.

Beispiel Pflegegrad 3:

LeistungAnteilBetrag pro Monat
Pflegesachleistung (für NordaCare)70 % von 1.497 €1.047,90 €
Pflegegeld (an Sie)30 % von 599 €179,70 €

Wer nur Pflegegeld bezieht, muss regelmäßig einen Beratungseinsatz abrufen; Details dazu auf der Seite Pflegeberatung. Weitere Rechenbeispiele finden Sie in unserem Beitrag Pflegegeld mit Sachleistungen kombinieren.

Ambulante oder stationäre Pflege?

Viele Angehörige fragen sich, ob Pflege zu Hause statt im Pflegeheim auf Dauer möglich ist. Die ambulante Pflege hat klare Vorteile: Sie bleiben in Ihrer Wohnung, behalten Ihre Gewohnheiten und Ihre Nachbarschaft, und die Familie kann sich weiterhin einbringen.

Es gibt aber auch Grenzen. Ein Pflegedienst kommt zu festen Zeiten und ist nicht ständig anwesend. Wer rund um die Uhr Betreuung braucht, ist zu Hause nur dann gut versorgt, wenn Angehörige oder andere Hilfen die übrige Zeit abdecken. NordaCare bietet keine 24-Stunden-Betreuung an. Eine ehrliche Abwägung finden Sie im Ratgeber Ambulante Pflege oder Heim.

Ohne Pflegegrad kann nach einem Krankenhausaufenthalt unter bestimmten Voraussetzungen die Krankenkasse Grundpflege für eine begrenzte Zeit übernehmen; mehr dazu unter Pflege nach dem Krankenhaus.

Warum NordaCare für Ihre Grundpflege

  • Geprüfte Qualität: Der Medizinische Dienst hat uns im September 2026 mit „A“ bewertet, der Bestnote nach den seit Juli 2026 geltenden Regeln.
  • Erfahrung: Unsere Leitung bringt über 30 Jahre Pflegeerfahrung mit. NordaCare wurde 2019 in Norderstedt gegründet und ist seit 2023 in Quickborn.
  • Erreichbar: Am Telefon sprechen Sie rund um die Uhr mit einem Menschen, ohne Anrufbeantworter und ohne Warteschleife.
  • Verständigung: Unser Team spricht Deutsch, Türkisch, Englisch, Arabisch und etwas Spanisch.
  • In Ihrer Nähe: Wir versorgen Quickborn mit Quickborn-Heide und Rhen, Norderstedt, Ellerau, Hasloh, Bönningstedt und Henstedt-Ulzburg.

Wir sind Mitglied im bpa (Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e. V.). Wenn Sie Grundpflege speziell in Quickborn suchen, lesen Sie auch unsere Seite Häusliche Pflege in Quickborn.

Häufige Fragen zur Grundpflege

Was gehört zur Grundpflege?

Zur Grundpflege gehören Körperpflege, An- und Auskleiden, Hilfe beim Toilettengang, beim Essen und Trinken sowie bei der Bewegung in der Wohnung, etwa beim Aufstehen oder Zubettgehen.

Was ist der Unterschied zwischen Grundpflege und Behandlungspflege?

Grundpflege betrifft die alltägliche Versorgung und wird über die Pflegekasse bezahlt. Behandlungspflege umfasst medizinische Maßnahmen nach ärztlicher Verordnung und wird von der Krankenkasse bezahlt.

Was kostet Grundpflege durch einen Pflegedienst?

Die Kosten hängen von Art und Häufigkeit der Einsätze ab. Die Pflegekasse übernimmt je nach Pflegegrad bis zu 796 € (Pflegegrad 2) und bis zu 2.299 € (Pflegegrad 5) im Monat. Was darüber liegt, ist Eigenanteil. Vor Beginn erhalten Sie von uns eine klare Aufstellung.

Brauche ich einen Pflegegrad für die Grundpflege?

Für die Pflegesachleistung brauchen Sie mindestens Pflegegrad 2. Sie können Grundpflege auch privat bezahlen. Ohne Pflegegrad ist nach einer Krankenhausbehandlung unter Umständen eine befristete Übernahme durch die Krankenkasse möglich.

Kann ich Pflegedienst und Pflegegeld gleichzeitig bekommen?

Ja, über die Kombinationsleistung. Das Pflegegeld wird anteilig gekürzt, je nachdem, wie viel der Sachleistung Sie nutzen. Die Aufteilung gilt für sechs Monate.

Wie oft kommt der Pflegedienst?

So oft, wie Sie es brauchen und vereinbaren, zum Beispiel einmal morgens oder morgens und abends. Auch Einsätze an Sonn- und Feiertagen sind möglich.

Wie schnell kann die Grundpflege beginnen?

Das hängt von Ihrem Bedarf und unserer Planung ab. Rufen Sie uns an, dann klären wir das im Gespräch. Bei Bedarf nehmen wir Sie auf Wunsch schon in der Klinik auf, auch am Wochenende.

Können Angehörige bei der Pflege mitbestimmen?

Ja. Angehörige sind beim Erstgespräch willkommen, und wir stimmen uns laufend mit Ihnen und auf Wunsch mit Ihrer Familie ab.

Grundpflege zu Hause: Sprechen Sie mit uns

Sie möchten wissen, welche Grundpflege zu Ihnen passt und was die Pflegekasse übernimmt? Wir kommen zu einem persönlichen Gespräch zu Ihnen nach Hause und erklären Ihnen alles in Ruhe. Eine Rechtsberatung im Einzelfall ersetzt das nicht, gibt Ihnen aber einen klaren Überblick.

NordaCare GbR, Kieler Straße 104, 25451 Quickborn