Pflege nach dem Krankenhaus

Pflege nach Krankenhausaufenthalt: gut vorbereitet nach Hause

Die Pflege nach einem Krankenhausaufenthalt beginnt am besten schon, bevor Ihr Angehöriger die Klinik verlässt. Oft bleibt zwischen der Nachricht „Morgen geht es nach Hause“ und dem Entlassungstag kaum Zeit. Wir beraten Sie als Angehörige frühzeitig und helfen Ihnen, die Versorgung zu Hause in Ruhe zu organisieren.

Warum die Entlassung aus dem Krankenhaus so wichtig ist

Nach einer Operation, einem Sturz oder einer schweren Erkrankung ist vieles anders als vorher. Wer vorher allein zurechtkam, braucht plötzlich Hilfe beim Waschen, beim Anziehen oder bei den Medikamenten. Gleichzeitig werden Patienten heute schneller entlassen als früher.

Die ersten Tage zu Hause sind deshalb besonders sensibel. Fehlt dann ein Pflegedienst, ein Rezept oder ein Hilfsmittel, geraten Familien schnell unter Druck. Mit etwas Vorbereitung lässt sich das meist vermeiden.

Entlassmanagement: Was das Krankenhaus leisten muss

Krankenhäuser sind gesetzlich zum Entlassmanagement verpflichtet (§ 39 Abs. 1a SGB V). Das heißt: Die Klinik muss den Übergang in die weitere Versorgung organisieren, wenn der Patient einwilligt. Ansprechpartner ist meist der Sozialdienst oder das Entlassmanagement der Station.

Das Krankenhaus darf dabei für bis zu 7 Tage nach der Entlassung verordnen, zum Beispiel häusliche Krankenpflege. So entsteht keine Lücke, bis der Hausarzt übernimmt.

Viele Kliniken suchen Pflegedienste heute über digitale Plattformen. NordaCare ist an die Entlassmanagement-Plattformen Recare und Care-Bridge angeschlossen. Kliniken können uns darüber direkt anfragen. Sie können dem Sozialdienst aber auch einfach sagen, dass Sie sich NordaCare wünschen.

Beratung für Angehörige vor der Entlassung

Viele Familien stehen zum ersten Mal vor der Frage, wie sie häusliche Pflege für ihre Eltern organisieren sollen. Genau dafür bieten wir Beratung für Angehörige an, auf Wunsch auch schon während des Klinikaufenthalts. Wir besprechen mit Ihnen, welche Hilfe nötig ist, wer die Kosten trägt und welche Anträge jetzt wichtig sind.

Auf Wunsch kommen wir zur Aufnahme direkt in die Klinik, auch am Wochenende. Dann ist bei der Entlassung bereits alles abgesprochen, und Ihr Angehöriger kennt uns schon.

Ausführliche Beratung zu Pflegeleistungen und zum Versorgungsplan finden Sie auf unserer Seite zur Pflegeberatung.

Checkliste vor der Entlassung

Diese Schritte haben sich in der Praxis bewährt. Gehen Sie sie am besten der Reihe nach durch, sobald ein Entlassungstermin absehbar ist.

  1. 01Mit dem Sozialdienst sprechen. Fragen Sie früh nach dem geplanten Entlassungstag und danach, welche Hilfe die Ärzte für nötig halten. Bitten Sie darum, in die Planung einbezogen zu werden.
  2. 02Pflegedienst auswählen. Nennen Sie der Klinik Ihren Wunsch-Pflegedienst oder rufen Sie selbst an. Je früher der Dienst Bescheid weiß, desto reibungsloser der Start.
  3. 03Verordnungen klären. Fragen Sie, ob das Krankenhaus häusliche Krankenpflege, Medikamente oder Hilfsmittel für die ersten Tage verordnet. Diese Verordnungen sollten zeitnah bei der Krankenkasse eingereicht werden.
  4. 04Pflegegrad prüfen. Besteht noch kein Pflegegrad und wird dauerhaft Hilfe nötig sein, sollte der Antrag jetzt gestellt werden. Wie das geht, erklären wir auf der Seite Pflegegrad beantragen in Quickborn.
  5. 05Medikamentenplan mitnehmen. Lassen Sie sich einen aktuellen Medikamentenplan und den Entlassbrief geben. Beides brauchen der Hausarzt und der Pflegedienst.
  6. 06Wohnung vorbereiten. Ist das Bett gut erreichbar? Gibt es Stolperfallen? Wird ein Toilettenstuhl, ein Rollator oder ein Pflegebett gebraucht?
  7. 07Ersten Tag zu Hause planen. Wer holt Ihren Angehörigen ab? Wer ist am ersten Abend da? Ist der Kühlschrank gefüllt?
  8. 08Eigene Entlastung bedenken. Überlegen Sie ehrlich, was Sie selbst leisten können, auch neben Beruf und Familie. Dazu weiter unten mehr.

Welche Hilfe nach dem Krankenhaus bezahlt wird

Wer zahlt, hängt vor allem davon ab, ob bereits ein Pflegegrad besteht. Die wichtigsten Möglichkeiten im Überblick (Stand: Oktober 2026):

LeistungWer zahltFür wenDauer
Häusliche Krankenpflege (§ 37 SGB V)Krankenkassemit ärztlicher Verordnungje nach Verordnung
Unterstützungspflege (§ 37 Abs. 1a SGB V)Krankenkassenur ohne Pflegegrad 2–5bis 4 Wochen
Haushaltshilfe (§ 38 SGB V)Krankenkassenur ohne Pflegegrad 2–5ohne Kind im Haushalt bis 4 Wochen
Pflegesachleistung (§ 36 SGB XI)Pflegekasseab Pflegegrad 2dauerhaft

Unterstützungspflege ohne Pflegegrad

Bei schwerer Krankheit, nach einem Krankenhausaufenthalt oder nach einer ambulanten Operation kann die Krankenkasse für bis zu 4 Wochen Grundpflege und hauswirtschaftliche Versorgung übernehmen. Voraussetzung: Es liegt kein Pflegegrad 2 bis 5 vor, und niemand im Haushalt kann die Hilfe übernehmen. Ab 18 Jahren fällt eine Zuzahlung an: 10 % der Kosten für die ersten 28 Kalendertage im Jahr plus 10 € je Verordnung. Eine Befreiung ist möglich, wenn Ihre Belastungsgrenze erreicht ist.

Haushaltshilfe nach § 38 SGB V

Können Sie wegen einer schweren Krankheit, nach einem Krankenhausaufenthalt oder nach einer ambulanten Operation den Haushalt nicht weiterführen, kann die Krankenkasse eine Haushaltshilfe bezahlen. Die Voraussetzungen:

  • Es liegt kein Pflegegrad 2 bis 5 vor (ohne Pflegegrad oder mit Pflegegrad 1 ist der Anspruch möglich).
  • Niemand im Haushalt kann die Hausarbeit übernehmen.
  • Lebt kein Kind im Haushalt, gibt es die Hilfe für bis zu 4 Wochen.

Die Zuzahlung beträgt 10 % der Kosten, mindestens 5 € und höchstens 10 € pro Tag (Stand: Oktober 2026). Was hauswirtschaftliche Hilfe mit Pflegegrad umfasst, lesen Sie unter Häusliche Unterstützung.

Mit Pflegegrad

Besteht ein Pflegegrad ab 2, übernimmt die Pflegekasse die Pflege über die Pflegesachleistung. Was dazu gehört, erklären wir auf der Seite Grundpflege. Medizinische Aufgaben wie Medikamente, Injektionen oder Verbände bleiben häusliche Krankenpflege, mehr dazu unter Behandlungspflege.

Übergangspflege und Kurzzeitpflege nach Krankenhausaufenthalt

Nicht immer ist es möglich, direkt nach Hause zu gehen. Dann gibt es zwei Wege, über die wir Sie gern informieren.

Übergangspflege im Krankenhaus (§ 39e SGB V): Kann die Versorgung nach der Entlassung trotz aller Bemühungen nicht organisiert werden, darf der Patient bis zu 10 Tage länger im Krankenhaus bleiben. Die Zuzahlung beträgt 10 € pro Tag.

Kurzzeitpflege (§ 42 SGB XI): Das ist eine vorübergehende Pflege in einer stationären Einrichtung. Sie steht ab Pflegegrad 2 für bis zu 8 Wochen im Jahr zur Verfügung und wird aus dem gemeinsamen Jahresbetrag von bis zu 3.539 € für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege bezahlt. Ohne Pflegegrad kann unter Umständen die Krankenkasse die Kurzzeitpflege übernehmen (§ 39c SGB V).

Wichtig: NordaCare bietet selbst keine Kurzzeitpflege an, denn das ist eine Leistung von Pflegeeinrichtungen. Wir helfen Ihnen aber, die Zeit danach zu organisieren, damit der Wechsel von der Einrichtung nach Hause gut gelingt. Wie Sie Kurzzeitpflege beantragen, lesen Sie in unserem Beitrag Kurzzeitpflege beantragen.

Pflege zu Hause organisieren: die ersten Wochen

Ist Ihr Angehöriger zu Hause, kommt es auf feste Abläufe an. Bei NordaCare beginnt die Versorgung mit einem persönlichen Erstgespräch zu Hause. Sie haben feste, vertraute Ansprechpartner, und wir stimmen uns eng mit dem behandelnden Arzt ab.

Unsere examinierten Pflegekräfte kommen auch an Sonn- und Feiertagen. Wir unterstützen Sie außerdem bei der Organisation weiterer Hilfe, etwa bei Fragen zu Hilfsmitteln oder zur Abrechnung mit der Kasse.

Achten Sie in dieser Zeit auch auf erste Anzeichen für dauerhaften Pflegebedarf: Ihr Angehöriger erholt sich langsamer als erwartet, stürzt, vergisst Medikamente oder isst zu wenig. Dann ist es Zeit, über einen Pflegegrad oder eine Höherstufung zu sprechen.

Was Angehörige für sich selbst wissen sollten

Wer einen Elternteil oder Partner nach dem Krankenhaus begleitet, braucht oft selbst Freiraum. Dafür gibt es gesetzliche Ansprüche (Stand: Oktober 2026):

  • Pflegeunterstützungsgeld: In einer akut eingetretenen Pflegesituation können Beschäftigte bis zu 10 Arbeitstage pro Jahr freinehmen und erhalten eine Lohnersatzleistung.
  • Pflegezeit: bis zu 6 Monate Freistellung, bei Arbeitgebern mit mehr als 15 Beschäftigten. Sie müssen sie 10 Arbeitstage vorher ankündigen.
  • Familienpflegezeit: bis zu 24 Monate mit mindestens 15 Wochenstunden Arbeitszeit, bei Arbeitgebern mit mehr als 25 Beschäftigten. Ein zinsloses Darlehen gibt es beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA).
  • Pflegekurse für Angehörige (§ 45 SGB XI): kostenlos, auf Wunsch auch zu Hause. Fragen Sie Ihre Pflegekasse nach Angeboten.

Wie Sie sich im Alltag dauerhaft entlasten können, lesen Sie auf unserer Seite Betreuung und Entlastung.

Warum NordaCare

Gerade beim Übergang aus der Klinik zählt, dass jemand erreichbar ist. Bei NordaCare erreichen Sie telefonisch rund um die Uhr echte Menschen, auch abends, am Wochenende und an Feiertagen, ohne Anrufbeantworter und ohne Warteschleife.

Der Medizinische Dienst hat uns im September 2026 geprüft und mit „A“ bewertet, der Bestnote nach den seit Juli 2026 geltenden Regeln. Unsere Leitung bringt über 30 Jahre Pflegeerfahrung mit. Im Team sprechen wir Deutsch, Türkisch, Englisch, Arabisch und etwas Spanisch.

Wir versorgen Patienten in Quickborn, Norderstedt, Ellerau, Hasloh, Bönningstedt und Henstedt-Ulzburg.

Häufige Fragen zur Pflege nach dem Krankenhausaufenthalt

Wie organisiere ich häusliche Pflege für meine Eltern?

Sprechen Sie früh mit dem Sozialdienst der Klinik, wählen Sie einen Pflegedienst aus und klären Sie, ob ein Pflegegrad nötig ist. Unsere Checkliste oben hilft Ihnen dabei. Gern beraten wir Sie persönlich.

Wann sollte ich mich um einen Pflegedienst kümmern?

Sobald ein Entlassungstermin absehbar ist. Je früher wir Bescheid wissen, desto besser können wir den Start planen. Auf Wunsch kommen wir zur Aufnahme in die Klinik, auch am Wochenende.

Was ist Übergangspflege?

Übergangspflege bedeutet, dass ein Patient bis zu 10 Tage länger im Krankenhaus bleiben kann, wenn die Versorgung danach nicht organisiert werden konnte. Die Zuzahlung beträgt 10 € pro Tag.

Wie beantrage ich Kurzzeitpflege nach dem Krankenhausaufenthalt?

Mit Pflegegrad ab 2 stellen Sie den Antrag bei der Pflegekasse, ohne Pflegegrad kann die Krankenkasse zuständig sein. Oft hilft der Sozialdienst der Klinik bei der Suche nach einem Platz. NordaCare bietet keine Kurzzeitpflege an, unterstützt Sie aber bei der Versorgung zu Hause danach.

Bekomme ich Hilfe, wenn noch kein Pflegegrad besteht?

Ja. Die Krankenkasse kann nach einem Krankenhausaufenthalt für bis zu 4 Wochen Grundpflege und hauswirtschaftliche Versorgung oder eine Haushaltshilfe übernehmen, wenn niemand im Haushalt helfen kann. Dafür fällt eine Zuzahlung an.

Kann ich den Pflegegrad schon im Krankenhaus beantragen?

Ja. Ist nach der Entlassung Weiterversorgung nötig, gelten für die Begutachtung im Krankenhaus verkürzte Fristen. Einzelheiten finden Sie auf unserer Seite zur Pflegeberatung.

Was kostet die Pflege nach der Entlassung?

Das hängt von der Leistung ab. Bei häuslicher Krankenpflege und Unterstützungspflege fallen gesetzliche Zuzahlungen an. Mit Pflegegrad übernimmt die Pflegekasse die Sachleistung bis zum Höchstbetrag, darüber hinaus entsteht ein Eigenanteil. Wir rechnen direkt mit der Kasse ab.

Entlassung steht bevor? Sprechen Sie uns an

Rufen Sie uns an, sobald der Entlassungstermin feststeht, oder auch schon vorher. Wir nehmen uns Zeit für Ihre Fragen und planen mit Ihnen gemeinsam die Pflege zu Hause.

Alle Beträge und Fristen: Stand Oktober 2026. Die Angaben ersetzen keine Rechtsberatung im Einzelfall. Für 2027 plant der Gesetzgeber Änderungen; wir informieren Sie aktuell.