Welche Hilfe nach dem Krankenhaus bezahlt wird
Wer zahlt, hängt vor allem davon ab, ob bereits ein Pflegegrad besteht. Die wichtigsten Möglichkeiten im Überblick (Stand: Oktober 2026):
| Leistung | Wer zahlt | Für wen | Dauer |
|---|
| Häusliche Krankenpflege (§ 37 SGB V) | Krankenkasse | mit ärztlicher Verordnung | je nach Verordnung |
| Unterstützungspflege (§ 37 Abs. 1a SGB V) | Krankenkasse | nur ohne Pflegegrad 2–5 | bis 4 Wochen |
| Haushaltshilfe (§ 38 SGB V) | Krankenkasse | nur ohne Pflegegrad 2–5 | ohne Kind im Haushalt bis 4 Wochen |
| Pflegesachleistung (§ 36 SGB XI) | Pflegekasse | ab Pflegegrad 2 | dauerhaft |
Unterstützungspflege ohne Pflegegrad
Bei schwerer Krankheit, nach einem Krankenhausaufenthalt oder nach einer ambulanten Operation kann die Krankenkasse für bis zu 4 Wochen Grundpflege und hauswirtschaftliche Versorgung übernehmen. Voraussetzung: Es liegt kein Pflegegrad 2 bis 5 vor, und niemand im Haushalt kann die Hilfe übernehmen. Ab 18 Jahren fällt eine Zuzahlung an: 10 % der Kosten für die ersten 28 Kalendertage im Jahr plus 10 € je Verordnung. Eine Befreiung ist möglich, wenn Ihre Belastungsgrenze erreicht ist.
Haushaltshilfe nach § 38 SGB V
Können Sie wegen einer schweren Krankheit, nach einem Krankenhausaufenthalt oder nach einer ambulanten Operation den Haushalt nicht weiterführen, kann die Krankenkasse eine Haushaltshilfe bezahlen. Die Voraussetzungen:
- Es liegt kein Pflegegrad 2 bis 5 vor (ohne Pflegegrad oder mit Pflegegrad 1 ist der Anspruch möglich).
- Niemand im Haushalt kann die Hausarbeit übernehmen.
- Lebt kein Kind im Haushalt, gibt es die Hilfe für bis zu 4 Wochen.
Die Zuzahlung beträgt 10 % der Kosten, mindestens 5 € und höchstens 10 € pro Tag (Stand: Oktober 2026). Was hauswirtschaftliche Hilfe mit Pflegegrad umfasst, lesen Sie unter Häusliche Unterstützung.
Mit Pflegegrad
Besteht ein Pflegegrad ab 2, übernimmt die Pflegekasse die Pflege über die Pflegesachleistung. Was dazu gehört, erklären wir auf der Seite Grundpflege. Medizinische Aufgaben wie Medikamente, Injektionen oder Verbände bleiben häusliche Krankenpflege, mehr dazu unter Behandlungspflege.