Hauswirtschaftliche Versorgung

Hauswirtschaftliche Versorgung und Haushaltshilfe zu Hause

Hauswirtschaftliche Versorgung bedeutet: Jemand hilft Ihnen dabei, dass Ihr Zuhause sauber, Ihr Kühlschrank gefüllt und Ihr Alltag geordnet bleibt. NordaCare unterstützt Sie im Haushalt, beim Einkaufen und auf dem Weg zum Arzt. Auf dieser Seite erfahren Sie, was dazugehört und welche Kasse was bezahlt.

Was gehört zur hauswirtschaftlichen Versorgung?

Viele Menschen kommen mit der eigenen Körperpflege noch gut zurecht. Schwer fällt ihnen aber das, was rund um den Haushalt anfällt: Staubsaugen, Bad putzen, schwere Taschen tragen, die Wäsche waschen. Genau hier setzt die hauswirtschaftliche Versorgung an.

Sie ist kein Luxus. Ein gepflegtes Zuhause beugt Stürzen vor, sorgt für Hygiene und gibt Sicherheit. Für viele ist diese Hilfe der Grund, warum sie weiter in den eigenen vier Wänden leben können.

Zu den hauswirtschaftlichen Leistungen von NordaCare gehören:

  • Reinigen der Wohnung
  • Wäsche waschen und versorgen
  • Hilfe beim Einkaufen
  • Begleitung bei Arztbesuchen
  • Unterstützung bei der Organisation von Hilfe, die Sie zusätzlich brauchen

Wenn Sie auch Hilfe bei der Körperpflege benötigen, finden Sie alles dazu auf unserer Seite zur Grundpflege.

Haushaltshilfe vom Pflegedienst: wie es abläuft

Am Anfang steht ein persönliches Erstgespräch bei Ihnen zu Hause. Dabei schauen wir gemeinsam, wobei Sie Hilfe brauchen und was Sie weiterhin selbst erledigen möchten. Selbstständigkeit ist uns wichtig: Wir übernehmen, was nötig ist, und nicht mehr.

Danach klären wir, welche Kasse die Kosten trägt. Je nach Situation sind das die Pflegekasse, die Krankenkasse, das Sozialamt oder Sie selbst. Wir rechnen direkt mit der Kasse ab, auch den Entlastungsbetrag.

Sie haben feste, vertraute Ansprechpartner. Gerade bei Hilfe im Haushalt ist das wichtig, denn Sie lassen jemanden in Ihre Wohnung und in Ihren Alltag.

Der Entlastungsbetrag: 131 € im Monat

Den Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI erhalten alle Pflegebedürftigen mit Pflegegrad 1 bis 5, die zu Hause gepflegt werden. Er beträgt bis zu 131 € im Monat (Stand: Oktober 2026).

Das Wichtigste in Kürze:

  • Kein Antrag nötig. Der Anspruch besteht automatisch, sobald ein Pflegegrad vorliegt.
  • Erstattung gegen Beleg. Die Pflegekasse zahlt für Leistungen, die Sie tatsächlich in Anspruch nehmen.
  • Zweckgebunden. Das Geld wird nicht bar ausgezahlt, sondern für bestimmte Hilfen verwendet.

Wofür Sie den Entlastungsbetrag einsetzen können

Die Pflegekasse erstattet Kosten für:

  • Leistungen ambulanter Pflegedienste wie NordaCare
  • anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag
  • Tages- oder Nachtpflege
  • Kurzzeitpflege

Bei Pflegegrad 2 bis 5 gibt es eine wichtige Einschränkung: Für Leistungen der Selbstversorgung, also etwa Körperpflege oder Hilfe beim Essen, darf der Entlastungsbetrag nicht verwendet werden. Für Hilfe im Haushalt, beim Einkaufen oder die Begleitung zum Arzt ist er dagegen gut geeignet.

Nicht genutzt? Das Geld verfällt nicht sofort

Haben Sie den Betrag in einem Monat nicht ausgeschöpft, sammelt er sich an. Was im Kalenderjahr übrig bleibt, wird ins folgende Kalenderhalbjahr übertragen. Sie können es also noch bis zum 30. Juni des Folgejahres nutzen. Danach verfällt es.

Mehr Tipps dazu lesen Sie in unserem Artikel Entlastungsbetrag richtig nutzen.

Unterstützung im Alltag mit Pflegegrad 1

Mit Pflegegrad 1 gibt es kein Pflegegeld und keine Pflegesachleistung. Viele glauben deshalb, sie bekämen gar nichts. Das stimmt nicht.

Der Entlastungsbetrag von 131 € im Monat steht Ihnen auch mit Pflegegrad 1 zu. Die Einschränkung bei der Selbstversorgung gilt hier nicht. Sie können den Betrag also auch für Hilfe bei der Körperpflege einsetzen, wenn Sie das brauchen.

Außerdem haben Sie mit Pflegegrad 1 Anspruch auf Pflegeberatung, einen Beratungsbesuch, Pflegehilfsmittel, einen Zuschuss für die Anpassung des Wohnumfelds und Pflegekurse für Angehörige.

Ausführlich erklärt: Hilfe bei Pflegegrad eins.

Hauswirtschaftliche Hilfe als Teil der Pflegesachleistung

Ab Pflegegrad 2 zahlt die Pflegekasse monatlich einen Betrag für Einsätze eines Pflegedienstes, die sogenannte Pflegesachleistung nach § 36 SGB XI. Sie umfasst nicht nur die Körperpflege, sondern ausdrücklich auch Hilfen bei der Haushaltsführung.

Sie können also einen Teil Ihres Sachleistungsbetrags gezielt für hauswirtschaftliche Hilfe einplanen. Die Beträge je Pflegegrad und wie sich Sachleistung und Pflegegeld kombinieren lassen, erklären wir auf der Seite Grundpflege.

Umwandlungsanspruch: bis zu 40 % für Alltagshilfe

Nutzen Sie Ihre Pflegesachleistung nicht vollständig, geht der Rest nicht automatisch verloren. Nach § 45a Abs. 4 SGB XI können Sie ab Pflegegrad 2 bis zu 40 % des Sachleistungsbetrags für anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag verwenden. Voraussetzung ist, dass dieser Teil nicht schon für Sachleistungen verbraucht wurde.

PflegegradPflegesachleistung im Monatdavon höchstens 40 % umwandelbar
2796 €318,40 €
31.497 €598,80 €
41.859 €743,60 €
52.299 €919,60 €

Stand: Oktober 2026

Ein Antrag ist dafür nicht nötig. Beachten Sie aber: Beziehen Sie die Kombinationsleistung, also Sachleistung und Pflegegeld zusammen, mindert der umgewandelte Betrag Ihr Pflegegeld.

In Schleswig-Holstein werden Angebote zur Unterstützung im Alltag nach der Alltagsförderungsverordnung (AföVO) vom Landesamt für soziale Dienste anerkannt.

Was, wenn das Budget nicht reicht?

Die Leistungen der Kassen sind begrenzt. Brauchen Sie mehr Unterstützung, als Entlastungsbetrag und Sachleistung abdecken, können Sie zusätzliche Leistungen privat bezahlen. Bei geringem Einkommen kommt unter Umständen das Sozialamt als Kostenträger in Frage.

Im Erstgespräch rechnen wir mit Ihnen durch, welche Ansprüche Sie haben und wie Sie diese am besten kombinieren. Eine Rechtsberatung im Einzelfall ersetzt das nicht. Für 2027 plant der Gesetzgeber Änderungen in der Pflegeversicherung; wir informieren Sie aktuell.

Warum NordaCare für Hilfe im Haushalt

  • Geprüfte Qualität: Der Medizinische Dienst hat uns im September 2026 geprüft und mit „A“ bewertet, der Bestnote nach den seit Juli 2026 geltenden Regeln.
  • Echte Menschen am Telefon: Wir sind rund um die Uhr erreichbar, auch abends, am Wochenende und an Feiertagen. Kein Anrufbeantworter, keine Warteschleife.
  • Verständigung in mehreren Sprachen: Im Team sprechen wir Deutsch, Türkisch, Englisch, Arabisch und etwas Spanisch.
  • Nah bei Ihnen: Unser Büro ist in Quickborn. Wir sind unterwegs in Quickborn mit Quickborn-Heide und Rhen, in Norderstedt, Ellerau, Hasloh, Bönningstedt und Henstedt-Ulzburg.
  • Erfahrung: Unsere Leitung bringt über 30 Jahre Pflegeerfahrung mit.

Häufige Fragen zur hauswirtschaftlichen Versorgung

Bietet ein ambulanter Pflegedienst auch Haushaltshilfe an?

Ja. Hilfe im Haushalt gehört zu den Leistungen, die ein Pflegedienst erbringen und mit der Pflegekasse abrechnen kann. Bei NordaCare zählen dazu unter anderem das Reinigen der Wohnung, Hilfe beim Einkaufen und die Begleitung zu Arztbesuchen.

Was ist der Unterschied zwischen hauswirtschaftlicher Versorgung und Grundpflege?

Die Grundpflege betrifft den Menschen selbst, etwa Waschen, Anziehen oder Essen. Die hauswirtschaftliche Versorgung betrifft das Umfeld: Wohnung, Wäsche, Einkäufe. Beides kann ein Pflegedienst übernehmen.

Muss ich den Entlastungsbetrag beantragen?

Nein. Mit einem Pflegegrad besteht der Anspruch automatisch. Die Pflegekasse erstattet die Kosten gegen Beleg.

Welche Unterstützung im Alltag gibt es mit Pflegegrad 1?

Vor allem den Entlastungsbetrag von 131 € im Monat. Mit Pflegegrad 1 dürfen Sie ihn auch für Hilfe bei der Selbstversorgung einsetzen, also etwa bei der Körperpflege. Dazu kommen Pflegeberatung, Pflegehilfsmittel und ein Zuschuss zur Wohnungsanpassung.

Wer kümmert sich um die Wäsche von Pflegebedürftigen?

Wäsche waschen und versorgen gehört zur hauswirtschaftlichen Versorgung. Ab Pflegegrad 2 lässt sie sich über die Pflegesachleistung oder den Entlastungsbetrag finanzieren, mit Pflegegrad 1 über den Entlastungsbetrag.

Bekomme ich eine Haushaltshilfe ohne Pflegegrad?

Unter bestimmten Voraussetzungen zahlt die Krankenkasse nach § 38 SGB V eine befristete Haushaltshilfe, etwa nach einem Krankenhausaufenthalt; Einzelheiten erklären wir auf der Seite Pflege nach dem Krankenhaus.

Was passiert mit nicht genutztem Entlastungsbetrag?

Er wird angespart. Was im Kalenderjahr übrig bleibt, können Sie noch bis zum 30. Juni des Folgejahres verwenden.

Kann ich hauswirtschaftliche Hilfe auch privat bezahlen?

Ja. Zusätzlich zu den Kassenleistungen sind private Leistungen gegen Bezahlung möglich. Wir besprechen mit Ihnen vorab, welche Kosten entstehen.

Hilfe im Haushalt anfragen

Sie möchten wissen, welche Unterstützung Ihnen zusteht und wie wir Ihnen im Alltag helfen können? Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns. Wir kommen gern zu einem persönlichen Gespräch zu Ihnen nach Hause.