Verhinderungspflege: wenn Sie eine Pause brauchen
Verhinderungspflege nach § 39 SGB XI ist gedacht für Zeiten, in denen die private Pflegeperson ausfällt, etwa wegen Urlaub, eigener Krankheit oder weil sie schlicht eine Auszeit braucht. In dieser Zeit übernimmt eine Ersatzpflege, zum Beispiel ein ambulanter Pflegedienst wie NordaCare. Ihr Angehöriger bleibt dabei zu Hause.
Die wichtigsten Regeln 2026
- Anspruch: ab Pflegegrad 2, wenn die Pflege zu Hause stattfindet.
- Gemeinsamer Jahresbetrag: Seit dem 1. Juli 2025 stehen bis zu 3.539 € pro Kalenderjahr für Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege zusammen zur Verfügung. Sie können den Betrag frei aufteilen.
- Keine Vorpflegezeit mehr: Die frühere Voraussetzung, dass vorher sechs Monate zu Hause gepflegt worden sein muss, ist entfallen.
- Dauer: bis zu 8 Wochen pro Kalenderjahr.
- Antrag: Ein vorheriger Antrag ist nicht nötig. Übernimmt NordaCare die Verhinderungspflege, rechnen wir direkt mit der Pflegekasse ab. Wer selbst abrechnet, reicht die Kosten mit Nachweis ein, seit 2026 bis zum Ende des Folgejahres.
- Pflege durch nahe Angehörige: Übernehmen nahe Verwandte die Ersatzpflege, wird in der Regel höchstens das Zweifache des Pflegegeldes erstattet.
Stand: Oktober 2026. Für 2027 plant der Gesetzgeber Änderungen; wir informieren Sie aktuell.
Was passiert mit dem Pflegegeld?
Das hängt davon ab, wie lange die Verhinderung am Tag dauert:
| Situation | Pflegegeld |
|---|
| Ersatzpflege ganztägig | Die Hälfte des Pflegegeldes wird bis zu 8 Wochen weitergezahlt. |
| Verhinderung weniger als 8 Stunden am Tag | Das Pflegegeld wird nach der Verwaltungspraxis der Pflegekassen voll weitergezahlt; diese Tage werden nicht auf die 8 Wochen angerechnet. |
Gerade die zweite Variante ist für viele Familien interessant: Wer zum Beispiel einen festen Nachmittag in der Woche für sich braucht, kann dafür Verhinderungspflege nutzen, ohne beim Pflegegeld etwas zu verlieren. Weitere Einzelheiten lesen Sie in unserem Beitrag zu den Voraussetzungen der Verhinderungspflege 2026.
Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege
Kurzzeitpflege ist ein vorübergehender Aufenthalt in einer stationären Einrichtung. NordaCare bietet selbst keine Kurzzeitpflege an. Wichtig ist sie trotzdem, weil sie aus demselben Jahresbetrag von 3.539 € bezahlt wird. Planen Sie also beides zusammen: Was Sie für Kurzzeitpflege verbrauchen, steht für die Verhinderungspflege zu Hause nicht mehr zur Verfügung.